Reisepassinformationen
Ein Reisepass ist allgemein erforderlich, der Reisepass muss noch mindestens 3 Monate über den Aufenthalt hinaus gültig sein (deutsche Staatsbürger sowie alle Reisende aus Ländern, die eine Botschaft ihres Landes in Neuseeland haben: mindestens 1 Monat über die Ausreise hinaus).
Anmerkung zum Reisepass
Pass- und Visabestimmungen können sich ändern, und Fluggesellschaften können unterschiedliche Anforderungen stellen. Die Angaben sind zum Zeitpunkt der Veröffentlichung korrekt. Reisende sollten sich vor der Abreise bei der zuständigen Botschaft informieren, besonders bei einem Transit über ein Drittland. Für Unannehmlichkeiten oder Verluste, die durch Änderungen dieser Bestimmungen entstehen, übernehmen wir keine Haftung.
Visainformationen
Ein Visum ist allgemein erforderlich, ausgenommen sind u.a. Staatsangehörige der folgenden, in der obigen Tabelle genannten Länder für einen nicht verlängerbaren touristischen oder geschäftlichen Aufenthalt von maximal 90 Tagen (sofern nicht anders angegeben). Staatsangehörige von Visa-Waiver-Ländern müssen über eine elektronische Einreisegenehmigung (NZeTA) verfügen.
EU-Länder und Schweiz.
Wichtiger Hinweis zur Antragstellung: Neuseeland stellt ab dem 1. Oktober 2026 die Einreichung von Visaanträgen in Papierform für den Großteil der Visumskategorien ein. Sämtliche Anträge und Genehmigungen (einschließlich NZeTA) müssen online über das offizielle Portal der neuseeländischen Einreisebehörde eingereicht werden.
Anmerkung zum Visum
NZeTA und Online-Visum: U.a. Staatsangehörige von EU-Ländern und der Schweiz sowie Passagiere von Kreuzfahrtschiffen benötigen ein NZeTA (New Zealand Electronic Travel Authority), wenn sie erstmalig nach Neuseeland reisen. Die NZeTA muss mindestens 72 Stunden vor der Reise entweder über die Website der New Zealand Immigration (Gebühr: 23 NZ$) oder über eine Mobile App (Gebühr: 17 NZ$) beantragt werden. Die Beantragung selbst dauert 5-10 Minuten. Das NZeTA hat eine Gültigkeit von zwei Jahren und kann mehrmals genutzt werden. Hinweis: Für die Beantragung des NZeTAs muss der Reisepass genutzt werden, mit dem eingereist wird.
Zusammen mit der NZeTA-Gebühr wird zusätzlich eine International Visitor Conservation and Tourism Levy (IVL) in Höhe von 100 NZ$ erhoben.
Hinweis zur Beantragung von regulären Visa: Ab dem 1. Oktober 2026 stellt Neuseeland die Einreichung von Papieranträgen für den Großteil der Visumskategorien ein. Sämtliche Visumanträge müssen online über das offizielle Portal von Immigration New Zealand eingereicht werden.
Kosten
Deutschland
Deutsche Staatsbürger brauchen für einen Aufenthalt bis zu 3 Monaten ein NZeTA.
Für längere Aufenthalte muss ein Besuchervisum beantragt werden. Türkische Staatsangehörige mit Wohnsitz in Deutschland sind von der Visumgebühr für ein Besuchervisum befreit (jedoch nicht von der Visumpflicht).
ETA (Electronic Travel Authority): 23 NZ$ online bzw. 17 NZ$ über die kostenlose App der New Zealand Immigration.
Besuchervisum: bei persönlicher Beantragung beim VAC in London: 208 £ (Deutsche)/ 47 £ (türkische Staatsangehörige); online: 441 NZ$ (Deutsche) / 100 NZ$ (türkische Staatsangehörige). Hinzu kommt die Bearbeitungsgebühr des Visumsproviders. VFS Global berechnet dafür 24 £.
Studenten- und Trainee Work Visum: 685 £ bei persönlicher Beantragung (für Deutsche und türkische Staatsangehörige) / 1.455 NZ$ (Deutsche und türkische Staatsangehörige) online.
Germany Working Holiday Visa: 770 NZ$ (Deutsche) online.
Turkey Working Holiday Visa: 770 NZ$ (türkische Staatsangehörige) online.
Österreich und die Schweiz
Schweizer und österreichische Staatsbürger brauchen für einen Aufenthalt bis zu 3 Monaten ein NZeTA.
Für längere Aufenthalte muss ein Besuchervisum beantragt werden. Türkische Staatsangehörige mit Wohnsitz in der Schweiz oder in Österreich sind von der Visumgebühr für ein Besuchervisum befreit (jedoch nicht von der Visumpflicht).
ETA (Electronic Travel Authority): 17 NZ$ online bzw. 23 NZ$ über die kostenlose App der New Zealand Immigration.
Besuchervisum: 100 NZ$ (Österreicher) / 441 NZ$ (Schweizer) online; 47 £ (Österreicher) / 208 £ (Schweizer) persönlich/ Papierform.
Studenten- oder Traineevisum: 685 £ bei persönlicher Beantragung (für Schweizer und österreichische Staatsangehörige)1.455 NZ$ (Schweizer und Österreicher) online.
Austria Working Holiday Visa: 770 NZ$ online.
Visaarten und Kosten
U.a. Besuchervisum (Visitor Visa), Transitvisum, Studenten- und Arbeitsvisum sowie Working Holiday Visum (für Personen zwischen 18 und 30 Jahren; u.a. für deutsche und österreichische Staatsangehörige; für Schweizer Bürger existiert ein Working Holiday Scheme derzeit nicht). Detaillierte Informationen zu den aktuellen Visumgebühren und Visumarten bietet Immigration New Zealand.
Gültigkeit
Touristenvisum: in der Regel 3 Monate, maximal 9 Monate innerhalb einer 18-monatigen Frist. Transitvisum: 24 Std. NZeTA: 2 Jahre gültig.
Transit
Ansonsten visumpflichtige Reisende, die innerhalb von 24 Stunden mit dem nächsten Anschluss direkt von Neuseeland nach Australien weiterfliegen, über alle nötigen Reisedokumente (Visum!) und über reservierte Sitzplätze verfügen sowie den Transitraum nicht verlassen, benötigen kein Transitvisum.
Kein Transitvisum benötigen von der Visumpflicht befreite Reisende, die zur Gruppe der Visa-Waiver-Länder gehören sowie Staatsangehörige der Länder, die von der Visumpflicht für den Transit befreit sind.
Deutschland
Visaanträge können bei Immigration New Zealand ausschließlich online eingereicht werden (ab dem 1. Oktober 2026 entfällt die Beantragung in Papierform für den Großteil der Visumskategorien).
Junge deutsche Staatsbürger können Working Holiday Visa online beantragen.
Österreich
Visaanträge können bei Immigration New Zealand ausschließlich online eingereicht werden (ab dem 1. Oktober 2026 entfällt die Beantragung in Papierform für den Großteil der Visumskategorien).
Junge österreichische Staatsbürger können Working Holiday Visa online beantragen.
Schweiz
Visaanträge können bei Immigration New Zealand ausschließlich online eingereicht werden (ab dem 1. Oktober 2026 entfällt die Beantragung in Papierform für den Großteil der Visumskategorien).
Antrag erforderlich
NZeTA:
(a) 1 aktuelles Passfoto, das den NZeTA-Foto-Anforderungen entspricht.
(b) gültigen Reisepass. Für die Beantragung des NZeTAs muss der Reisepass genutzt werden, mit dem eingereist wird.
(c) Gebühr.
(d) Kreditkarte.
(e) E-Mail-Adresse.
(f) Gebühr für International Visitor Conservation and Tourism Levy (IVL).
Einreisevisum (Online-Antrag):
Hinweis: Ab dem 1. Oktober 2026 stellt Immigration New Zealand die Einreichung von Papieranträgen für den Großteil der Visumskategorien ein. Anträge müssen digital über das Immigration Online-Portal eingereicht werden.
(a) Digitales Antragsformular (online auszufüllen im Portal von Immigration New Zealand).
(b) 1 aktuelles, digitales Passfoto gemäß den Richtlinien der Behörde.
(c) Reisepass (Scan), der noch mindestens 3 Monate über den Aufenthalt hinaus gültig ist.
(d) Gebühr (Zahlung per Kredit- oder Debitkarte im Online-Portal).
(e) Nachweis des bezahlten Rück- / Weiterflugtickets.
(f) Lebenslauf der letzten 5 Jahre mit Auflistung der Arbeitgeber.
(g) Nachweis ausreichender Geldmittel von 1.000 NZ$ oder 500 € pro Person pro Monat bzw. 400 NZ$ oder 200 € pro Person pro Monat, falls die Unterkunft schon bezahlt worden ist oder bei Verwandtenbesuch (in Form von Reiseschecks, Kreditbrief oder Kontoauszug).
(h) Reisekrankenversicherung.
Zusätzlich müssen visumpflichtige Nationalitäten, die eine Aufenthaltsgenehmigung für Deutschland, Österreich oder die Schweiz haben (diese muss wie der Reisepass gültig sein), eine schriftliche Bestätigung des Arbeitgebers oder der Universität einreichen, dass der Betreffende an seinen Arbeits- bzw. Studienplatz zurückkehren wird.
Für einige Dokumente wird eine beglaubigte Übersetzung in die englische Sprache benötigt.
Temporärer Wohnsitz
Informationen von der Botschaft (s. Kontaktadressen) oder von der New Zealand Immigration.
Bearbeitungsdauer
Die Bearbeitungszeit für ein Visum bei Immigration New Zealand beträgt in der Regel bis zu 34 Tage (für generell visumpflichtige Reisende wesentlich länger). In Einzelfällen oder bei hoher Auslastung kann die Bearbeitung zurzeit bis zu acht Wochen dauern.
Working Holiday Visa: bis zu 49 Werktage.
NZeTA: 10 Min. bis 72 Std.
Nachweis ausreichender Geldmittel
Alle Besucher müssen über ausreichende Geldmittel für die Aufenthaltsdauer (1.000 NZ$/500 € pro Person pro Monat; 400NZ$/200 € pro Person pro Monat, falls die Unterkunft schon bezahlt worden ist oder bei Verwandtenbesuch) sowie über gültige Weiter- bzw. Rückreisedokumente verfügen.
Benötigte Dokumente bei der Einreise
(a) Rück-/Weiterreisetickets und -papiere.
(b) Ausreichende Geldmittel.
(c) Eine Zollerklärung kann an den Flughäfen Auckland, Christchurch und Wellington online abgebeben werden.
Einreise mit Kindern
Deutsche: Elektronischer Reisepass für Personen unter 24 Jahren oder noch gültiger maschinenlesbarer Kinderreisepass (dieser wird seit dem 1.1.2024 nicht mehr ausgestellt; bereits vorhandene Kinderreisepässe können bis zum Ablauf ihrer Gültigkeit entsprechend der Einreisebestimmungen der einzelnen Länder genutzt werden).
Österreicher: Eigener Reisepass (empfohlen).
Schweizer: Eigener Reisepass.
Türken: Eigener Reisepass.
Achtung: Für Minderjährige bis 18 Jahren, die allein oder nur mit einem Elternteil reisen, muss eine beglaubigte Reisegenehmigung der Eltern oder des nicht mitreisenden Elternteils in englischer Sprache dem Antrag beigelegt/mitgeführt werden.
Einreise mit Haustieren
Es gelten sehr strenge Einfuhrbestimmungen für Haustiere, die bei Ankunft einer einmonatigen Quarantänepflicht unterliegen, wenn sie nicht aus einem tollwutfreien Land stammen. Vor der Abreise muss eine Genehmigung in Neuseeland beantragt werden. Genaue Informationen zu den Einfuhrbestimmungen erteilen das Land- und Forstwirtschaftsministerium (Ministry for Primary Industries).
American Pit Bull Terrier und die Züchtungen Brasilianischer Fila, Dogo Argentino, Japanischer Tosa und Perro de Presa Canario dürfen nicht nach Neuseeland verbracht werden.
Reisepassinformationen
Ein Reisepass ist allgemein erforderlich, der Reisepass muss noch mindestens 3 Monate über den Aufenthalt hinaus gültig sein (deutsche Staatsbürger sowie alle Reisende aus Ländern, die eine Botschaft ihres Landes in Neuseeland haben: mindestens 1 Monat über die Ausreise hinaus).
Visainformationen
Ein Visum ist allgemein erforderlich, ausgenommen sind u.a. Staatsangehörige der folgenden, in der obigen Tabelle genannten Länder für einen nicht verlängerbaren touristischen oder geschäftlichen Aufenthalt von maximal 90 Tagen (sofern nicht anders angegeben). Staatsangehörige von Visa-Waiver-Ländern müssen über eine elektronische Einreisegenehmigung (NZeTA) verfügen.
EU-Länder und Schweiz.
Wichtiger Hinweis zur Antragstellung: Neuseeland stellt ab dem 1. Oktober 2026 die Einreichung von Visaanträgen in Papierform für den Großteil der Visumskategorien ein. Sämtliche Anträge und Genehmigungen (einschließlich NZeTA) müssen online über das offizielle Portal der neuseeländischen Einreisebehörde eingereicht werden.